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Die private Krankenversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie kann von Angestellten genutzt werden, die ein Brutto Mindesteinkommen von 48.500 € im Jahr aufweisen können oder für spezielle Berufsgruppen, wie Freiberufler und Selbständige, wobei das Einkommen hier keine Rolle mehr spielt.
Das Einkommen spielt insofern eine Rolle, da die medizinischen Dienste, welche bei Ärzten in Anspruch genommen werden, zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Zu diesem Zweck erhält der Versicherte die Rechnung direkt vom behandelnden Arzt und muss diese begleichen. Im Anschluss wird diese Rechnung an die private Krankenkasse übergeben und diese erstattet die Kosten entweder ganz oder zum Teil, dies wird jedoch vorher im Vertrag festgehalten.

Bei der privaten Krankenversicherung werden optional mehr Leistungen zur Verfügung gestellt. So ist es möglich sich im Krankenhaus ausschließlich vom Chefarzt behandeln zu lassen oder bei Krankenhausaufenthalten ein Einzelzimmer in Anspruch zu nehmen. Ferner wird der Besuch beim Heilpraktiker auch übernommen, für Zähne und Zahnersatz werden ebenso Leistungen erbracht.
Für Medikamente und Rezepte muss der Versicherte auch nicht aufkommen. Zudem bezahlt die Krankenkasse im Fall länger dauernder Krankheiten ein Krankengeld, über welches vorher verhandelt werden muss, da sich alle zusätzlichen Einzelleistungen auf die monatlichen Beiträge niederschlagen können.
 
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